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Allgemeine Geschäftsbedingungen von der Tennisschule Racketmate

1.     Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule Racketmate geschlossene Verträge. Nebenabreden oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsschluss

  • Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar.
  • Die Tennisschule ist in der Annahme Ihres Vertrages frei.
  • Der Vertag kommt erst zustande, wenn die Tennisschule Ihr Angebot durch Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings annimmt.
  • Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei Vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge findet nicht statt.
  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Training durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich. 

3.     Vertragsdauer

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Saison, wenn er nicht vorher fristgerecht von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wurde. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger. Die Saison geht von Osterferien bis Herbstferien (Sommer) und von Herbstferien bis Osterferien (Winter). Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Wochen zum Saisonende Schriftlich gekündigt werden.

4. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen, und Einzeltraining. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.

5. Durchführung des Trainings

  • Nach schriftlicher Anmeldung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen eine Terminabsprache.
  • Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt der Tennisschule vorbehalten.
  • Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.
  • Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.
  • Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.
  • Trainingsstunden dürfen nur in Tennisbekleidung und Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze in der Tennishalle dürfen nur mit den dem Hallenbelag entsprechenden Schuhen betreten werden.
  • Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Probleme müssen den Trainer vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden.

6. Trainingskosten

  • Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt im Voraus.
  • Die Entrichtung des Vereinsjugendtrainings erfolgt monatlich im Voraus.
  • Gültig sind immer die Preise der jeweiligen Saison (Sommer/Winter), für die entsprechenden anfallenden Trainingsleistungen der Tennisschule. Im Gesamtpreis sind die Honorare der Trainer/innen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer und die Ballkosten enthalten.
  • Eventuelle Platzkosten werden anteilig bei Saisonstart im Voraus in Rechnung gestellt.

7. Ausgefallene Stunden

  • Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die Tennisschule unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.
  • Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden.
  • Kann aus Witterungsgründen das Gruppentraining nicht erteilt werden, besteht kein Ersatzanspruch.
  • Einzel- bzw. Gruppentrainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt wurden, werden nachgeholt. Ist dieses nicht möglich, so werden die Kosten zurückerstattet.

8. Aufsicht bei Minderjährigen

Unsere Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten haben. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

9. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leistet oder das Training stört. In einem solchen Fall muß der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des Trainingsentgelts.

10. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

Mitgliederzugang

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Kontakt

Tennisschule Racketmate

Speestr. 94b
40885 Ratingen

Mail: info@racketmate.de
Insta: @tennisschule.racketmate

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